Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen (Überführungs-Kennzeichen) Für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Das Kurzzeit-Kennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der…