Grüne Versicherungskarte dabei?
Die Internationale Versicherungskarte (IVK), umgangssprachlich auch "Grüne Versicherungskarte" genannt, ist Bestand eines internationalen, vorwiegend europäischen Systems, welches ermöglicht, mit der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police des Herkunftslandes in verschiedene Länder fahren zu können, ohne jedes mal an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.
Dies wäre andernfalls nötig, da auch in der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen nicht vereinheitlicht sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.
Wie oben zu sehen ist, besteht (Stand 01.02.2019) auch in Ländern wie Marokko (MA), Tunesien (TN), Türkei (TR) usw. Versicherungsschutz.
Die Gültigkeitsdauer der Versicherungskarte ist begrenzt und sollte regelmäßig, spätestens ein paar Wochen vor einer Auslandsreise, überprüft werden.
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