H-Kennzeichen mit Saison-Zulassung

Rechte und Pflichten

H-Kennzeichen mit Saison-Zulassung bald möglich

Das Thema H-Kennzeichen mit Saisonzulassung ist aktuell in aller Munde, nachdem in der Sitzung des Bundesrates am 10.02.2017 die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beschlossen wurde.

Demnach können demnächst auch Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) als Saisonkennzeichen ausgeführt werden, wovon sicher viele Oldtimerbesitzer Gebrauch machen werden und dadurch auch profitieren.

Es ergeben sich Einsparungen sowohl in der Kfz-Steuer als auch beim Beitrag für die Kfz-Versicherung.

Eine zeitnahe Umsetzung durch die Zulassungsbehörden wird angenommen (nach Veröffentlichung des Verkehrsblattes in ca. 4 Wochen), so daß die neue Kennzeichen-Kombination noch in dieser Oldtimer-Saison beantragt werden kann.

Wir werden, wie schon in der Vergangenheit, bei einem Saisonkennzeichen den Beitrag pro rata temporis (prt) erheben, d.h. nur für den tatsächlichen Zulassungszeitraum.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.